AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der D+S Automotive GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 28.08.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 28.08.2023

1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen der D+S Automotive GmbH – im Weiteren „Veranstalter“ genannt – am Unternehmenssitz und in externen Veranstaltungsräumen für interessierte Unternehmen – im Weiteren „Ausstellende“ genannt – und auch für interessierte Besuchende der Veranstaltungen – im Weiteren „Teilnehmende“ genannt.
  2. Der Veranstalter ist ausschließlich auf Grundlage seiner AGB tätig. Entgegenstehende oder von seinen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ausstellenden oder Teilnehmenden erkennt der Veranstalter nicht an. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2 Teilnahme

  1. Die Veranstaltungen des Veranstalters – im Weiteren „Veranstaltungen“ genannt – stehen grundsätzlich jedem Interessierten offen.
  2. Es besteht die Möglichkeit einer Teilnahme an den Veranstaltungen sowohl für Ausstellende/Partner*innen/Sponsor*innen als auch für Teilnehmende.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Organisationen oder bestimmten Personen die Teilnahme zu verweigern. Für die Teilnehmenden/Organisation eventuell angefallene Reisekosten wie z.B. Hotelzimmer oder Flug- und Bahntickets, werden nicht vom Veranstalter erstattet.

3 Anmeldung für Teilnehmende

Anmeldungen von Teilnehmenden sind möglichst frühzeitig über das Online-Anmeldeformular oder über Bestätigung der individuellen Angebote an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald diese von dem Veranstalter per E-Mail bestätigt wird. Unangemeldetes Erscheinen zu den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nach Erreichen der maximalen Teilnehmendenzahl nicht.

3a Anmeldung für Ausstellende

  1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt für Ausstellende unter Verwendung des für die jeweilige Veranstaltung geltenden Anmeldeformulars bzw. Bestätigung des individuellen Angebots, und ist für die Ausstellende ein rechtsverbindliches Angebot. Mit Abgabe des Formulars erkennt der Ausstellende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters als verbindlich an.
  2. Abänderungen, Streichungen und/oder Ergänzungen sind ohne Zustimmung des Veranstalters unwirksam.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Ausstellende von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.

4 Rücktritt/ Stornierung

  1. Der Rücktritt muss schriftlich beim Veranstalter erfolgen.
  2. Die Höhe der Stornogebühren für Ausstellende ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:
  • Erfolgt der Rücktritt bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (ab Zeitpunkt der Buchung), so hat der Ausstellende dem Veranstalter die bisherigen Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von 50% des vereinbarten Veranstaltungspakets zu ersetzen.
  • Erfolgt der Rücktritt von 8 bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (ab Zeitpunkt der Buchung), so hat der Ausstellende dem Veranstalter die bisherigen Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von 75% des vereinbarten Veranstaltungspakets zu ersetzen.
  • Bei Rücktritten, die später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, beim Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, so hat der Ausstellende dem Veranstalter die bisherigen Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von 100% des vereinbarten Veranstaltungspakets zu ersetzen.

3) Sollte nach verbindlicher Anmeldung Teilnehmende nicht teilnehmen können, ist dies schriftlich mitzuteilen.

  • Eine schriftliche Stornierung der Teilnahmebuchung ist bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich.
  • Bei einer schriftlichen Mitteilung nach 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 EUR berechnet.
  • Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle gebuchte Teilnahmegebühr zu entrichten. Es kann jedoch eine Ersatzperson als Teilnehmende genannt werden.

4) Wichtiger Hinweis: Wird die Veranstaltung behördlich untersagt, hat dies zur Folge, dass der Veranstalter von seiner Leistungspflicht (z.B. das zur Verfügung stellen von Messeplätzen) und die Partner*innen von der Pflicht zur Zahlung des Partnerbeitrags frei wird.

5) Ausstellende/Teilnehmende können einen Ersatzausstellenden/ -teilnehmenden benennen, dieser kann jedoch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

5 Austausch, Überlassung an Dritte

Austausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Ausstellenden sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet.

6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Teilnahmegebühr für Ausstellende und Teilnehmende wird nach der Veranstaltung mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und mit einem Zahlungsziel von 30 Arbeitstagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der jeweiligen Veranstaltung auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
  2. Die für Ausstellende anfallenden Kosten sind verbindlich und abhängig von dem ausgewählten Ausstellenden-Paket. Eventuell eingeräumte Rabatte erfolgen schriftlich durch den Veranstalter und entfallen bei nicht pünktlichem Zahlungseingang.
  3. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§ 247 BGB).
  4. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Ausstellende / Teilnehmende zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung.
  5. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Catering soweit ausgewiesen. Der Umfang des Catering obliegt dem Veranstalter.

7 Durchführung

Die Veranstaltungen werden entsprechend den jeweils veröffentlichten Programminhalten durchgeführt. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und / oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, soweit dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.

8 Höhere Gewalt/Absage/Verlegung

  1. Unvorhergesehene Ereignisse und höhere Gewalt oder behördliche Anordnung, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltungen unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Veranstaltungen vor Eröffnung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder die Veranstaltungen zu verkürzen.
  2. Im Falle der terminlichen Verlegung der Veranstaltung können Ausstellende, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest gebuchten Messe/Ausstellung ergibt, vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Standmieten und bezahlte Zusatzleistung werden nur dann zurückerstattet.
  3. Im Falle, dass die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder vom Veranstalter durch nicht zu vertretende Umstände verkürzt werden muss, kann der/die Ausstellende nicht vom Vertrag zurücktreten und hat keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass der vereinbarten Leistung.
  4. Schadensersatzansprüche sind für beide Teile, Veranstalter und Ausstellende, in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit ihm Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

9 Urheberrechte

Die den Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist am jeweiligen Veranstaltungsort. Der Gerichtstand ist Duisburg.

11 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen werden von vereinzelter Unwirksamkeit nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.